Häufig gestellte Fragen – FAQ

Systemische Beratung und systemisches Coaching sind professionelle, ressourcenorientierte Prozessbegleitungen, die sich nach den Standards von SG, DGSF und DBVC vor allem in Kontext, Zielsetzung und Anwendungsfeldern unterscheiden. Systemische Beratung ist eine breiter angelegte Beratungsform für Personen, Familien, Gruppen, Teams oder Organisationen in psychosozialen, pädagogischen oder organisationalen Kontexten. Sie fokussiert Beziehungs- und Strukturfragen wie Kommunikation, Kooperation oder Krisen und stärkt die Selbstorganisation in sozialen Systemen.

Systemisches Coaching hingegen ist eine individuelle Prozessberatung im beruflichen Umfeld, die Rolle, Funktion und Organisation vernetzt. Es zielt auf die Entwicklung von Fach- und Führungskräften ab, um berufliche Entscheidungen, Leistungsfähigkeit und Selbstorganisation zu fördern.

Die Abgrenzung erfolgt praxisnah in der Auftragsklärung: Liegt der Fokus eher auf Führung und Leistung bietet sich das Coaching an, bei bei lebensweltlichen oder teamweiten Systemfragen die Beratung.

Die Dauer eines Prozesses hängt stark von Ihren Zielen, Ihrem Anliegen und der Komplexität der Fragestellungen ab. Oft zeigen sich bereits nach wenigen Sitzungen erste spürbare Veränderungen, etwa in der Klarheit über die eigene Rolle oder im Umgang mit konkreten Situationen. Die Länge des Prozesses wird gemeinsam abgesprochen und in einer transparenten Vereinbarung über die Zusammenarbeit (Kontrakt) festgehalten, wie es auch die Standards der Fachverbände vorsehen.

Supervision verläuft in der Regel über einen längeren, aber klar begrenzten Zeitraum, in dem Sie wiederkehrend berufliche Erfahrungen, Fälle und Fragen reflektieren.
Zu Beginn steht ein Erstkontakt (persönlich oder telefonisch) mit dem Ziel des Kennenlernens, einer ersten Anliegen‑ und Zielklärung sowie der Klärung von Setting-Fragen wie Zeit, Ort und Häufigkeit. ​
Auf Basis einer Bedarfsklärung wird im Rahmen einer zielorientierten Auftragsklärung mit allen Beteiligten ein flexibles, auf Ihre Beratungsanforderungen abgestimmtes Supervisionsangebot entwickelt.

Kollegiale Praxis- bzw. Fallberatung ist eine strukturierte Form der Supervision in Gruppen, in der sich Fachkräfte wechselseitig zu beruflichen Herausforderungen lösungsorientiert beraten. Ziel ist es, die eigene professionelle Rolle zu reflektieren und zu schärfen, neue Handlungs‑ und Lösungsschritte zu entwickeln und so das berufliche Handeln weiter zu professionalisieren.
Als Leitung der Gruppe werden ein sicherer Rahmen, eine klare Struktur und eine professionelle Moderation bereitgestellt, damit die Teilnehmenden sich konzentriert und respektvoll miteinander austauschen können. ​

Teams profitieren besonders von Supervision bei Veränderungen, z. B. nach Personalwechseln, in Zielfindungsprozessen oder in Phasen der Teamentwicklung. Sinnvoll ist sie auch bei der Klärung von Arbeitsorganisation, Aufgaben- und Rollenverteilung oder bei bestehenden Konflikten im Team, um Arbeitsfähigkeit und Zusammenarbeit zu stärken.
Supervision bietet dafür einen strukturierten Raum, in dem unterschiedliche Perspektiven gehört und gemeinsam tragfähige Lösungen erarbeitet werden.

Einzelsupervision ist hilfreich bei Arbeitsplatzwechseln, der Übernahme neuer Aufgaben oder Leitungsfunktionen sowie bei der Reflexion der eigenen beruflichen Rolle. Sie unterstützt bei der Überprüfung der Balance von Beruf und Familie, der eigenen Arbeitsorganisation und beim konstruktiven Umgang mit Konflikten und Belastungssituationen.
Der Fokus liegt auf Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Ressourcen, um passgenaue nächste Schritte zu entwickeln.

Coaching und Supervision sind keine Psychotherapie und ersetzen diese nicht. Psychotherapie ist ein Heilverfahren zur Behandlung psychischer Störungen, während Coaching und Supervision der Erweiterung der beruflichen Kompetenzen, Rollenklärung und Professionalisierung dienen. ​
Im Coaching und in der Supervision wird an beruflichen Themen, Aufgaben und Kontexten gearbeitet, wobei Ihre Eigenverantwortung und Handlungskompetenz im Vordergrund stehen.

Wer Beratungsleistungen selbst finanziert, profitiert von einem hohen Maß an Diskretion, da keine Berichte für Behörden oder Krankenkassen erstellt werden und keine Dokumentationspflicht gegenüber Kostenträgern besteht. ​
Für zukünftige Versicherungsabschlüsse (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung) sind in der Regel keine Nachteile zu erwarten, da die Inanspruchnahme von Coaching oder Supervision nicht aktenkundig wird.
Gerade Anwärter*innen auf ein Beamtenverhältnis oder Personen in sensiblen Berufsfeldern profitieren von der Wahrung ihrer Anonymität; zudem können Coaching- und Supervisionskosten häufig steuerlich, als Werbungskosten geltend gemacht werden (in Abstimmung mit dem Finanzamt oder der Steuerberatung). ​

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